Lieber Mieter, Liebe Mieterin!
Wir bemühen uns um eine gute Zusammenarbeit und eine hohe Lebens- und Arbeitsqualität. Deshalb ist es uns wichtig, Ihnen eine einfache Kommunikationsmöglichkeit für Ihre Anliegen zu bieten (egal ob technische Gebrechen oder einfache Verbesserungsvorschläge).
Wir bemühen uns, schnellstmöglich auf alle Meldungen zu reagieren. In dringenden oder gar gefährlichen Situationen bitten wir Sie aber unbedingt um telefonische Kontaktaufnahme, um eine sofortige Behebung der Situation sicherstellen zu können.
An- und Ummeldung
Bitte berücksichtigen Sie die zeitgerechte An- beziehungsweise Ummeldung Ihres (Haupt-) Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde.
Magistrat Klagenfurt am Wörthersee
Neuer Platz 1
9020 Klagenfurt
Telefon: +43 463 537 / 0
E-Mail: info@klagenfurt.at
Homepage: http://www.klagenfurt.at/
Für gewerbliche Mieter sind insbesondere auch Gewerbeanmeldungen, Genehmigungen etc zu berücksichtigen. Aufgrund der hohen Vielfalt an Meldepflichten gehen wir hier nicht näher auf diese Themen ein!
Berücksichtigen Sie weiter auch Ummeldungen bei bestehenden Verträgen für Gas, Strom oder Fernsehen/Kabelanschluss und Telefon/Internet sowohl bei Ihrem alten Mietverhältnis als auch beim Einzug in Ihre neue Mieteinheit.
Zeitgerechte Kündigungen
Möglicherweise müssen Sie auf eine zeitgerechte Kündigung Ihrer alten Mieteinheit, oder bestehenden Verträgen (Telefon, Internet, Fernsehen oder anderen Betriebs- und Energiekosten) achten. Hier sind oft mehrmonatige Fristen einzuhalten.
Umzug melden
Vergessen Sie nicht den Umzug und damit Ihre Adressänderung beispielsweise bei Ihrem Arbeitgeber, Ihrem Bankinstitut, Ihrer Hausratsversicherung (hier insbesondere auch aufgrund der Änderung des Vertragsgegenstandes), an Ihre Krankenkasse, KFZ-Zulassungsstelle, Vereine oder dergleichen zu melden.
Nachsendeauftrag
Wir empfehlen Ihnen gegebenenfalls einen Nachsendeauftrag bei der Post einzurichten.
Umzugsfirmen
Norbert Ofner
Heidenfeldstraße 6
9500 Villach/ Kärnten
Tel.: 0800/ 240 43 10 12
E-Mail: ofnertransporte@gmail.com
LOBOS – Die Umzugsprofis
Wolfgang Horst LASSNIG
Anschrift: Hubertusweg 3, 9500 Villach, Austria
und Obirstrasse 17, 9020 Klagenfurt
Büro: Obirstrasse 7, 9020 Klagenfurt
E-Mail: office@lobos.at
Telefon: 0699 / 11336108
Wir versuchen Sie bestmöglich zu unterstützen, bitte beachten Sie jedoch, dass wir keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erheben und die Einhaltung etwaiger Vorschriften in Ihrer eigenen Verantwortung liegen!
Wir empfehlen Ihnen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/18/Seite.180000.html
Miete
Die Bruttomonatsmiete setzt sich zusammen aus dem sogenannten Mietzins, den Betriebskosten gegebenenfalls den Heizkosten (wenn diese über uns als Vermieter an Sie weiterverrechnet werden) und der Umsatzsteuer.
Der Mietzins ist ein fixer monatlicher Betrag, welcher aber gemäß Mietvertrag wertgesichert ist. Sie erhalten daher gemäß der Wertsicherungsvereinbarung in Ihrem Mietvertrag regelmäßig Indexanpassungen für Ihren Mietzins.
Die Betriebskosten werden jährlich anteilig für die von Ihnen angemietete Fläche abgerechnet. Welche Kosten über die Betriebskosten abgerechnet werden können, ist gesetzlich geregelt und somit vorgegeben. Das monatliche Betriebskostenakonto ist somit eine regelmäßige Akontierung auf diese Betriebskosten und je nach tatsächlicher Betriebskostenabrechnung erhalten Sie eine Gutschrift oder Sie müssen eine Nachzahlung leisten.
Die Heizkosten sind verbrauchsabhängig und direkt dem jeweiligen Mieter beziehungsweise der jeweiligen Einheit zuordenbar. Auch hier erfolgt eine Akontierung wie bei den Betriebskosten während des Jahres und gemeinsam mit der Betriebskostenabrechnung erhalten Sie auch die Abrechnung der Heizkosten.
Die Umsatzsteuer beträgt für Wohneinheiten prinzipiell 10% ausgenommen die Heizkosten, welche fix mit 20% zu versteuern sind. Bei gewerblichen Einheiten können je nach Gewerbe unterschiedliche USt-Sätze anfallen (beispielsweise 13% oder 20%).
Die Bruttomonatsmiete ist bis zum 5. jeden Monats an die Bankverbindung laut Mietvertrag zu überweisen. Barzahlungen werden nicht akzeptiert. Gerne richten wir für Sie eine SEPA-Lastschrift ein und kümmern uns um Anpassungen nach Wertsicherungen oder um Guthaben/Rückstände aus der jährlichen Betriebskostenabrechnung.
Vergebührung
Schriftliche Mietverträge und deren Verlängerung unterliegen der Gebührenpflicht. Die Vermieterin/der Vermieter ist verpflichtet, die Gebühr selbst zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Grundsätzlich gilt, dass beide Vertragspartner gemeinsam für die Gebühr haften. Üblicherweise wird vereinbart, dass die Mieterinnen diese Kosten tragen. Grundsätzlich besteht aber Vertragsfreiheit.
Die Höhe der Vergebührung hängt maßgeblich von der Dauer des Mietverhältnisses und der Höhe der Bruttomonatsmiete ab. Vereinfacht ausgedrückt beträgt die Vergebührung 1% der Bruttomonatsmiete x der Anzahl der Monate auf die das Mietverhältnis befristet ist, maximal jedoch 36 Monate. Bei unbefristeten Verträgen gilt somit ebenfalls die Dauer von 36 Monaten für die Berechnung der Vergebührung..
Weitere Details finden Sie unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210225.html
Kaution
Die Kaution dient der Absicherung des Vermieters im Falle von Zahlungsausfällen oder Beschädigung. Bei normaler Beendigung des Mietverhältnisses ohne der Notwendigkeit von dieser Absicherung Gebrauch zu machen, wird die Kaution wieder an den Mieter zurückbezahlt. Für den Zeitraum des Mietverhältnisses wird die Kaution verzinst. Die Zinsen werden mit Beendigung des Mietverhältnisses abgerechnet und ausgezahlt. Dem Mieter entsteht somit kein Schaden oder Verlust.